Allgemeine Geschäftsbedingungen_
-
Allgemeines, Geltungsbereich, Änderungen der AGB
- Die Sourceboat GmbH & Co. KG ist ein Technologie-Unternehmen mit Sitz in Flensburg. Für Verträge zwischen der Sourceboat GmbH & Co. KG (nachfolgend wir, uns oder Sourceboat) und unseren Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen, Bereitstellung und Vermietung von Hardware, sowie Erstellung und Überlassung von Software-Produkten (nachfolgend Leistungen) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB), sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit als wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Diese AGB gelten insbesondere auch dann für Verträge mit unseren Kunden, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringen. Eine vorbehaltlose Leistungserbringung durch uns stellt in diesem Fall keine ausdrückliche Zustimmung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden dar.
- Sourceboat ist berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch noch nach Vertragsschluss zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an solche Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht unwesentlich beeinträchtigen würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, Laufzeit und Kündigung und ferner soweit dies zur Beseitigung von Regelungslücken, die nach Vertragsschluss entstanden sind, erforderlich ist.
- Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer angemessenen Erklärungsfrist nach Zugang der Änderungsmitteilung in mindestens Textform, werden die Änderungen zum mitgeteilten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil.
- Widerspricht der Kunde wirksam und rechtzeitig, behalten die bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit. In diesem Fall steht Sourceboat ein Sonderkündigungsrecht mit der Frist von einem Monat zum Monatsende zu. Das Kündigungsrecht muss innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Kunden in Textform ausgeübt werden.
-
Vertragsschluss, Rücktrittsrecht, allg. Leistungserbringung
- Unsere Angebote an den Kunden sind freibleibend. Es handelt sich hierbei um unverbindliche Aufforderungen an den Kunden, seinerseits ein verbindliches Angebot abzugeben, indem er uns gegenüber eine Bestellung aufgibt.
- Durch die Beauftragung gibt der Kunde uns gegenüber ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab, welches wir innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Eingang annehmen können. Die Annahme erfolgt durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder des unterschriebenen Vertrages an den Kunden oder durch Erbringung der Leistungen gegenüber dem Kunden.
- Wir sind berechtigt, die zu erbringenden Leistungen selbst, durch verbundene Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) oder durch Unterauftragnehmer zu erbringen.
- (Liefer-)Termine sind unverbindlich, wenn nicht etwas Abweichendes in Schriftform vereinbart ist.
- Sind wir aufgrund der nicht richtigen und/oder nicht rechtzeitigen Belieferung durch unsere Zulieferer oder durch dauerhafte technische Störungen eines Unterauftragnehmers gehindert, die vertraglich geschuldeten Leistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern ein solches Leistungshindernis nicht durch uns zu vertreten ist. Gleiches gilt in Fällen von unvorhersehbaren Betriebsstörungen etwa durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrungen, Ausfall von Personal ohne Verschulden, behördlichem Eingreifen oder ähnlichen Ereignissen. Im Falle des Eintritts eines solchen Leistungshindernisses wird der Kunde unverzüglich von uns informiert. Soweit wir in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten wollen, werden wir unser Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Die bereits erbrachte Gegenleistung wird dem Kunden unverzüglich zurückerstattet.
- Soweit wir uns in Verzug befinden, kann der Kunde nach einer erfolglos verstrichenen, in Schriftform gesetzten Nachfrist von mindestens fünfzehn (15) Werktagen den Vertrag ganz oder teilweise kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden jedoch gemäß den AGB (ggfs. in Verbindung mit einer bereits geschlossenen einzelvertraglichen Vereinbarung) abgerechnet.
-
Preise, Zahlungsbedingungen, Preisanpassung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
- Es gelten die in unserem Angebot angegebenen Preise.
- Skonto wird nicht gewährt. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden.
- Bei gewährtem Bankeinzug (SEPA-Lastschrift) ist der Betrag zu dem von uns mitgeteilten Termin fällig. Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs, wird die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung auf einen Tag vor Belastung verkürzt. Wir sind in der Wahl der Art der Übermittlung der Vorabinformation im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen frei; diese kann z. B. als Teil der Rechnung oder auch mit anderen Schriftstücken zusammen und für mehrere Lastschrifteinzüge im Voraus erfolgen. Der Kunde versichert, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um den pünktlichen Zahlungseingang bei uns sicherzustellen.
- Für nicht fristgerecht bei uns eingegangene Zahlungen fällt pro angefangener Woche ein pauschalisierter Schadensersatz von null Komma fünf (0,5%) Prozent des in Verzug befindlichen Betrages an, maximal jedoch fünf (5%) Prozent des in Verzug befindlichen Betrages. Macht Sourceboat darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche geltend, wird der pauschalierte Schadensersatz hierauf angerechnet. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens bleibt dem Kunden unbenommen.
- Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
- Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
- Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
-
Lieferung von Hardware
- Sofern nicht anders vereinbart, bleiben die von uns an den Kunden gelieferten Steuerelemente und sonstige Hardware unser Eigentum
- Verbindet der Kunde einen von gelieferte Hardware-Komponente mit Grundstücken, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, in Höhe des Betrages ab, der einer Neubeschaffung der installierten Hardware entspricht.
- Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Hardware zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung –vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen der Hardware liegt keine Rücktrittserklärung unsererseits, es sei denn, dies wird von uns ausdrücklich erklärt.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht im Zeitpunkt der Übergabe der Hardware an den Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen und bei vereinbarter Lieferung mit Übergabe der Ware an das beauftragte Transportunternehmen auf den Kunden über.
-
Erbringung von IT—Services im Rahmen des Projekts »Knoop«
- Mit dem „Knoop“-Projekt stellt Sourceboat ein System zur Verfügung, durch die vorhandene Straßenbeleuchtung durch eine Anwendungssoftware für mobile Endgeräte bedarfsgerecht gesteuert werden kann.
- Räumt Sourceboat in diesem Zusammenhang Rechte an Software ein, so wird die Software auf Servern von Sourceboat oder einem von Sourceboat ausgewählten Dienstleister über das Internet bereitgehalten. Sourceboat ist berechtigt, die Software zu ändern und insbesondere an den technologischen Fortschritt anzupassen. Sourceboat schuldet nicht die Bereitstellung der Software in der jeweils aktuellen Version, wird diese jedoch Bereitstellen, sofern keine technischen oder organisatorischen Erwägungen gegen deren Einsatz bei dem Kunden sprechen. Insbesondere besteht kein Anspruch auf regelmäßige Aktualisierungen oder Funktionserweiterungen.
- Sourceboat wird dem Kunden etwaige Funktionsstörungen mitteilen, soweit wir davon Kenntnis erlangen.
- Durch die Anpassungen, Änderungen oder Erweiterungen der Software können vorübergehende Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit auftreten. Sofern möglich wird Sourceboat die technisch notwendigen Ausfallzeiten auf die Zeiten begrenzen, an denen genügend Tageslicht zur Verfügung steht.
-
Erbringung von individuellen IT-Dienstleistungen
- Besteht unsere Dienstleistung in der individuellen Erstellung von Software und / oder Anpassung von bereits existierender Software-Produkten, so werden Art und Umfang vor Beginn der Tätigkeit gesondert vereinbart.
- Sourceboat ist berechtigt, für seine Leistungen einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.
-
Abgeschlossene Werkleistungen müssen abgenommen werden. Die Abnahme erfolgt – soweit nicht anders vereinbart - nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
- Sourceboat teilt dem Kunden die Abnahmebereitschaft der jeweiligen Leistung oder Teilleistung mit. Eine Teilleistung kann insbesondere in der Bereitstellung eines Release bzw-. Testreleases liegen. Eine Mitteilung im Sinne dieser Vereinbarung kann auch in der automatisierten Nachricht des verwendeten Versionsverwaltungssystems (bspw. GitHub) liegen.
- Unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung, führt der Kunde eine Abnahmeprüfung durch und teilt Sourceboat evtl. bestehende Mängel unverzüglich mit.
-
Festgestellte Mängel sind nach den folgenden Fehlerklassen zu unterscheiden:
- Fehlerklasse 1: Der Fehler führt dazu, dass das System insgesamt oder der abzunehmende Teil des Systems nicht genutzt werden kann.
- Fehlerklasse 2: Der Fehler bedingt bei wichtigen Funktionen erhebliche Nutzungseinschränkungen, die nicht für eine angemessene, dem Kunden zumutbare Zeitdauer durch geeignete Maßnahmen umgangen werden können.
- Fehlerklasse 3: Alle sonstigen Fehler.
- Der Kunde ist zu einer Verweigerung der Abnahme nur wegen Mängel der Fehlerklassen 1 und 2 berechtigt. Fehler der Fehlerklasse 3 hindern die Abnahmefähigkeit der Leistung nicht, sondern sind im Rahmen der Mängelansprüche zu beheben.
- Scheitert die Abnahme, wird Sourceboat die abnahmehindernden Mängel unverzüglich beseitigen und die Leistungen erneut zur Abnahme bereitstellen.
- Wenn der Kunde nicht unverzüglich i.S.v. 6.3.2 die Abnahme erklärt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Frist von einer Woche zur Abgabe dieser Erklärung zu setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert.
- Ist nach der Beschaffenheit der Leistung die Abnahme ausgeschlossen, so tritt an die Stelle der Abnahme die Erbringung der Leistung.
- Sourceboat ist berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, wenn der Kunde mit der Abnahme von Leistungen oder Teilleistungen oder Bezahlung abgenommener Leistungen in Verzug ist.
-
Änderungen der Leistungen
- Sofern der Kunde über die einzelvertraglich beschriebene Leistung hinausgehende oder weniger Leistungen (insb. individuelle Anpassungen) bzw. Terminverschiebungen wünscht oder solche Mehr- oder Minderleistungen bzw. Terminverschiebungen notwendig werden, bedürfen diese eines schriftlichen Nachtrags.
- Sofern von uns abgegebene Aufwandsentschädigungen für einen solchen Nachtrag nicht in Schriftform als verbindliche Vertragsgrundlage vereinbart sind, handelt es sich um unverbindliche Kostenvoranschläge.
-
Gewährleistungsansprüche
- Gewährleistungsansprüche können nur unter der Voraussetzung geltend gemacht werden, dass der Kunde uns gegenüber seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei der Lieferung und zur Verfügungstellung von Software ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich im Anschluss an die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit untersuchen zu lassen und erkannte Mängel in Textform unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Software als genehmigt, es sei denn, der Mangel war nicht erkennbar.
- Soweit wir gegenüber dem Kunden zur Nacherfüllung oder Nachbesserung verpflichtet sind, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
- Schlägt die von uns gewählte Art der Nacherfüllung oder Nachbesserung gegenüber dem Kunden fehl, so ist dieser nach seiner Wahl berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Ein Fehlschlag der gewählten Art der Nacherfüllung liegt erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch vor.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
- Im Rahmen der Nacherfüllung sind wir in keinem Fall zur erneuten Erbringung der Leistungen (Neuherstellung des Werkes) verpflichtet. Das Verlangen des Kunden auf Nacherfüllung bzw. Nachbesserung hat schriftlich zu erfolgen. Uns ist für die Nacherfüllung und Nachbesserung eine Frist von 2 Wochen einzuräumen. Schlägt die Nacherfüllung fehl bzw. gelingt die Nachbesserung nicht, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleibt das Recht des Kunden Schadensersatz zu verlangen.
- Bei der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit von Software, sowie des Datahostings gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 535 ff. BGB. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gem. § 536a Abs. 1 Als. 1 BGB wird ausgeschlossen. Im Übrigen finden die Vorschriften der §§ 611 ff. BGB Anwendung.
-
Haftungsbegrenzung
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Sourceboat – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde (d.h. eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Unsere Haftung ist zudem beschränkt auf die maximal unter der jeweiligen Auftragsbestätigung pro Kalenderjahr zu bezahlende Vergütung.
- Bei Datenverlust ist unsere Haftung auf den Ersatz des Schadens begrenzt, der bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
- Weitergehende Haftungsansprüche des Kunden auf Schaden- oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für eine Haftung ohne Verschulden.
- Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Pflichtverletzungen von Sourceboat beträgt zwölf (12) Monate. Sie beginnt im Falle von Leistungen gem. Ziffer 6 mit der Abnahme.
- Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen (insb. Rechenzentren und Telekommunikationsdienstleister).
- Die Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
- Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer von Sourceboat abgegebenen Garantie sowie in anderen Fällen, in denen das anwendbare Recht eine Haftungsbeschränkung nicht zulässt (z.B. Produkthaftungsgesetz). Sie gelten auch zugunsten des gesetzlichen Vertreters, der leitenden Angestellten oder der Erfüllungsgehilfen von Sourceboat.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
-
Urheber- und Nutzungsrechte, Geheimhaltung
- Wir behalten uns sämtliche Rechte an den von uns erstellten, dem Kunden übergebenen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, technischen Dokumenten, Quellcode und sonstigen Unterlagen vor. Deren Weitergabe durch den Kunden an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung.
- Der Kunde erhält an den von Sourceboat erstellten Werken ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, § 126 b BGB.
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z.B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, zugehende oder bekannt werdende Informationen nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich zu machen, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen und diese Personen auf die Geheimhaltung der Gegenstände zu verpflichten.
-
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges
- Auf das Rechtsverhältnis der Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
- Diese Vereinbarung ist für die Parteien und ihre Rechtsnachfolger bindend. Keine Partei darf Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen.
- Alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Flensburg.